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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
die Geschäftsbedingungen zwischen der KraLos GmbH, vertreten durch Herrn Carsten
Klein und Herrn Christian Greiwe, Worthstr. 21, 31303 Burgdorf, im Folgenden „KraLos“
und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611
ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde.

(2) KraLos bietet verschiedene Dienstleistungen in der Vermietung von SaaS (Cybersecurity),
IT-Dienstleistungen inkl. Netzwerkverlegung, Hardwareverkauf, Webseiten
erstellen/betreuen, Webhosting und Subunternehmer- bzw. Monteurs arbeiten

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag)
und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten
Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt
worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet
sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu
erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem.
§ 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen KraLos und dem Kunden.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
durch KraLos ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Zunächst findet eine Beratung bei dem Kunden vor Ort statt. Danach beauftragt der Kunde
KraLos. Ein Preis wird dem Kunden im Angebot durch KraLos genannt. Nimmt KraLos
den Auftrag des Kunden an erhält dieser eine Auftragsbestätigung.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn KraLos die Buchung des Kunden
bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der
Buchungsbestätigung nochmals die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von
KraLos mitgeteilt.

(3) KraLos ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, z.B. wenn KraLos aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen
Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn
in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von
KraLos für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

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Version 2.0. vom 23.03.2023

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) KraLos erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine
Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. KraLos stellt
dem Kunden im Rahmen eines Software-as-a-Service-Vertrags (SaaS-Vertrag) die
vereinbarte Software zur Nutzung zur Verfügung. Die Software ist Eigentum von KraLos
und wird nicht verkauft, sondern lediglich vermietet.

(2) Für den Zugriff und die Nutzung des Service wird KraLos dem Kunden die notwendigen
Zugangsdaten übermitteln, die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom KraLos erstellten
Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der
Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.

(4) Sämtliche Unterlagen von KraLos sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl
Inhalte von auf der Webseite von KraLos und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich
wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von
KraLos Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(5) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software
einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen sie wird ausschließlich zur Verwendung auf
dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung,
Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode
in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-
Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(2) KraLos ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei
ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung,
z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter,
Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die KraLos ohne eigenes Verschulden daran
hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein
Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von KraLos dienen
lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige
Einhaltung wird nicht übernommen.

(4) KraLos ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus
fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder
Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine
wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den
Kunden zumutbar ist.
(5) KraLos stellt dem Kunden die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version zur
Verfügung und sorgt für die Wartung und Pflege der Software. KraLos ist berechtigt, die

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Software jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit der
Software zu verbessern oder den Bedürfnissen des Marktes anzupassen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke zu
nutzen und die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt,
die Software zu verändern oder zu dekompilieren. Der Kunde verpflichtet sich, keine
Daten oder Inhalte zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter
verletzen.

(7) KraLos muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem
Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer
abzugeben.

§ 5 Zahlung

(1) Eine Zahlung ist gegenüber KraLos nach Erhalt der Rechnung unmittelbar durch den
Kunden zu tätigen. Die Zahlung wird mit dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das
Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung. Die Zahlung ist mit den in der
Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln möglich.

(2) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 7 Tage nach der Lieferung
in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(3) Alle Preise auf der Homepage von KraLos sind als Nettopreise aufgeführt.

§ 6 Schutzrechte von KraLos und Dritter

(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der
Tätigkeit von KraLos für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen
Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte
sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen
ausschließlich und uneingeschränkt KraLos zu.

(2) Der Kunde überträgt hiermit KraLos bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der
Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten
Nutzungsrechte.

(3) KraLos behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das
Logo von KraLos dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet
werden.

(4) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von KraLos erstellten Arbeitsergebnisse
Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Kunde KraLos von gerichtlich rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen,
soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Kunden beruhen. Der
Kunde wird KraLos unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen
unterrichten.

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§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich
gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche
Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“)
wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene
vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang
mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist
die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen
bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene
Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit
verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger
überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern
gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung
vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen
weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der
jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen,
dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen
Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits
eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne
Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit
allgemein bekannt werden;

b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden
Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der
Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche
vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei
herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für
die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im
Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) KraLos ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden
und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder
offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen
gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder
Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der
Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

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§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Wenn es
sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt
und die nachstehenden Absätze des § 8 sind darauf nicht anwendbar.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen
dem Anbieter und dem Kunden jeweils um einen Monat, wenn es sich bei dem Kunden
um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis
immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(3) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit
gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei
dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das
Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(4) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende
eines jeden Kalendermonats für Verbraucher und einen Monat bis zum Ende der
verlängerten Laufzeit für Unternehmer. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform
erfolgen.

(5) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens KraLos liegt
insbesondere dann vor, wenn der Kunde mehr als 2-mal mit den Zahlungen in Verzug
geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder
vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das
Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(6) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der
Vergütungsanspruch von KraLos unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei
Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig
vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung
vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Wir schützen unsere Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies
nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Kunden durch eine solche Cyberkriminalität
entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen
ebenfalls.

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§ 10 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen
Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden
absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich
für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten
an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter
folgendem Link: https://kralos.eu/datenschutz/

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung die der Kunde mit der Rechnung erhalten hat.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht
ausgeschlossen.

§ 12 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die
Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die
Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die
außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen
eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder
nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags
insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem
Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis der Sitz von KraLos. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

(5) KraLos ist berechtigt, das Logo und den Link zur Internetseite/Shop von Webouncer Kunden,
als Referenz auf der Internetseite von KraLos zu veröffentlichen.

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